Hier bieten wir Weblinks rund um das Thema Maischen und Brennen.
Hier bieten wir Weblinks rund um das Thema Maischen und Brennen.
Alkoholsteuergesetz Link zu Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Informationen des Bundesverbandes der deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure e.V. über das EU-Recht zum Thema Spirituosen
Formulare von Zoll online zu Anmeldungen und Anzeigen in Bezug auf das Branntweinmonopol, Auswahl Formular Anmeldung von Feinbrand: "Privatpersonen" > "Alkohol, Kaffee,... " > "Brauen, Brennen, Rösten... ". Dann "Auswahl "-Button drücken und zweites Formular wählen (1221 (IBAN,BIC))
Die Informationsseite des Zolls mit Formularen, Rohstoffliste und Link zum Alkoholgesetz
Tipps und Tricks zum Einmaischen und Schnapsbrennen
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland nur bestimmte Stoffe gebrannt werden dürfen (§ 2 der Brandweinordnung). Die Rohstoffe der Branntweinerzeugung sind für Eigenbrennereien entweder mehlige, d.h. stärkehaltige Stoffe (Getreide, Kartoffeln usw.), oder nichtmehlige Stoffe (Obst, Wein, Obstwein, Rübenstoffe usw.).
Alles zum Thema Schnapsbrennen von Dr. Helge Schmickl und Dr. Bettina Malle mit Fachfragen, Diskussion, Rezepte, Berechnungen. Die Autoren weisen auch auf die unterschiedlichen Brennrechtssituationen einzelner Länder hin.
EU-Verordnung zur Bezeichnung und erlaubten Zusätzen von Spirituosen
PDF-Datei von Zoll-online
Sonntags: 10 bis 13 Uhr*
und jeden ersten und dritten Freitag im Monat: 18 bis 23 Uhr
*(An Ostern und Pfingsten ist am zweiten Feiertag geöffnet, an Neujahr ist geschhlossen.)
Dienstags: 15 bis 18 Uhr
Obst- und Gartenbauverein Erbach e.V.
Steinbachstraße 64
66424 Homburg
(06841) 756213
info@ogv-erbach.de
Di: 15.00 - 18.00