
Unsere Brenner am Brennkessel: Dieter Krauß, Siegfried Heib, Leiter Peter Gluding und Roland Stenger
(es fehlt Klaus Dejon) 
Der OGV Erbach verfügt über eine moderne Brennereianlage, die seit März 2024 von Brennereileiter Peter Gluding betreut wird.
Die Branntweine erlangen bei Branntweinprämierungen regelmäßig sehr gute Platzierungen. 2009 erreichte der Mirabellenbrand und 2012 der Quittenbrand jeweils eine Goldmedaille bei der Prämierung des Verbandes. 2012 gab es zudem Silber für den Apfelbrand. 2016 erhielt der Apfelbrand "Roter Boskoop" Silber und der Quittenbrand Bronze.
2019 errang der Verein zweimal Gold (Boskoop und Kirsch) und einmal Silber mit Mirabelle. Unser Brenner Peter Gluding errang für seinen privat eingereichten Zwetschenbrand ebenfalls Gold.
2023 erhielt der OGV zweimal Gold (Klarapfel und Apfel-Birne) sowie Bronze für Birne. Peter Gluding reichte 4 Brände ein und erzielte dreimal Gold und einmal Silber.
Flaschenpreise für Brände, Geiste und Liköre des OGV (gültig ab 01.01.2026)
1,0 Liter-Flaschen:
Mirabellenbrand 22,- €,
Apfelbrand 18,- €
alle sonstigen 20,- € *
* (Liköre werden nur in 0,5-Liter-Flaschen abgefüllt)
0,5 Liter-Flaschen:
13,- €
Das Angebot an Branntweinen, Geisten und Likören
Brände: Apfel, Apfel-Birne (Obstler), Apfel-Quitte, Birne, Haselnuss, Kirsche, Mirabelle, Quitte, Zwetsche
Geiste: Anisgeist, Erdbeergeist, Himbeergeist, Kräutergeist, Kümmel, Orangengeist
Liköre: Apfel, Brombeere, Kornelkirsche, Kräuter, Rote und Schwarze Johannisbeere, Pfefferminze, Quitte, Walnuss
Die Schnäpse und Liköre kommen nur in den Flaschen-Verkauf, wenn genügend vorrätig sind, sodass der Vorrat auch für den Ausschank im Vereinsheim ausreicht.
Brenngebühren (gültig ab 01.10.2025)
35,- € für Mitglieder und 40,- € für Nichtmitglieder
Für das Reinigen der Maischebehälter verlangen wir 2 € für Mitglieder und 3 € für Nichtmitglieder.
Für das Musen von Äpfeln, Birnen oder Quitten fallen Kosten von 4 € für Mitglieder und 5 € für Nichtmitglieder an.
Wichtige Änderung ab 2027 für das Anmelden von Maische zum Schnapsbrennen!
Ab dem 01.01.2027 will der Zoll die Möglichkeit, Anmeldungen von Obstmaische zum Schnapsbrennen (sog. Abfindungsanmeldungen) über ein Papierformular einzureichen, abstellen. Dann werden Anmeldungen nur noch elektronisch über das Zoll-Portal möglich sein. Dem OGV ist es damit nicht mehr möglich, die Stoffbesitzer bei der Anmeldung von Maische zu unterstützen. Jeder Stoffbesitzer muss dies in Zukunft selbst vornehmen!
Um die Dienstleistung „Abfindungsanmeldungen“ im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigt man nämlich entweder ein ELSTER-Zertifikat oder einen sogenannten neuen Personalausweis.
Die Zollverwaltung stellt die Abfindungsanmeldung über das Zoll-Portal als „Dienstleistung“ zur Verfügung.
Hier kann die Anmeldung nach vorheriger Registrierung ausgefüllt werden. Anschließend wird die ausgefüllte Anmeldung elektronisch dem Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B, Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen - übermittelt. Denkt daran, vorher mit uns einen Brenntermin zu vereinbaren!
Der OGV bedauert das Vorgehen des Zolls außerordentlich.
Was ist der Unterschied zwischen Brand, Geist, Likör und Spirituose?
Häufig gestellte Fragen zum Einmaischen und Brennen
Weblinks rund um das Thema Brennen
Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 14.08.2025 über Erbacher Gin
